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1.
Sie können für den einheitlichen Pauschalpreis
gezielt nach ein oder zwei Entscheidungen bundesdeutscher Gerichte suchen lassen.
Für eine erfolgreiche
Suche benötigen wir von Ihnen möglichst vollständige Angaben zum
Gerichtszweig (Zivilgericht, Strafgericht, Verwaltungsgericht etc), und zum Gericht (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht,
Arbeitsgericht, Finanzgericht etc),
zum Gerichtsort,
zum Verkündungsdatum und natürlich
das genaue Aktenzeichen.
2.
Oder Sie können uns für den
Pauschalpreis nach bis zu zwei Entscheidungen deutscher Gerichte suchen lassen,
von denen wir annehmen können, dass diese Ihrem
geschilderten Fall möglichst nahe kommen und einen ersten
Einblick in die Rechtslage geben.
Je präziser Sie dazu den Sachverhalt
schildern, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Entscheidungen
herausgefiltert werden, die nachvollziehbare Schlüsse auf Ihre Rechtslage zulassen.
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