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Vertragsbedingungen für die Online-Rechtsberatung
und Online-Entscheidungssuche :
1. Zustandekommen des Vertrages a.
Online-Rechtsberatung
Das Absenden Ihrer Sachverhaltsinformation stellt als Anfrage zunächst keine rechtlich erhebliche Erklärung dar. Dadurch wird aber die Anwaltskanzlei Meides zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. Der Beratungsvertrag kommt erst zustande, wenn Sie sich schriftlich (per e-Mail, Telefax, Brief) mit dem Honorarangebot einverstanden erklärt haben und das Honorar auf dem Konto der Anwaltskanzlei Meides eingegangen ist.
b. Online-Entscheidungssuche
Mit dem Absenden der Angaben zu gesuchter Rechtsprechung und der
Überweisung des Kostenvorschusses wird der Anwaltskanzlei Meides der
Auftrag zu einer Entscheidungssuche angetragen. Sofern die
Anwaltskanzlei Meides die Entscheidungssuche nicht übernimmt, teilt
sie dies dem Auftragsabsender innerhalb von drei Werktagen nach
Eingang von Auftrag und Zahlung mit und überweist den Kostenvorschuss
zurück.
2. Gebühren Grundsätzlich ist nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
die anwaltliche Gebühr abhängig vom Streitwert. Nach § 4 Abs. 1 RVG kann aber auch eine höhere Gebühr vereinbart werden. Niedrigere Gebühren können nach §
4 Abs. 2 RVG in
außergerichtlichen Angelegenheiten vereinbart werden. Die Kosten für eine Online-Beratung bemessen wir individuell nach Ihrer Anfrage,
insbesondere nach Bedeutung der Angelegenheit sowie nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, so dass das Honorar in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und zum Haftungsrisiko steht. Dagegen werden wir nicht tätig für die Gebühr der
sog. Erstberatung
für einen Verbraucher nach Nr. 2102 Vergütungsverzeichnis (VV) zum
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Vielmehr beinhaltet unser Honorarangebot zugleich
und ausnahmslos das Angebot zu Ihrer Zustimmung zur Vereinbarung eines Honorars nach
§ 4 Abs. 1
bzw. Abs. 2 RVG, das, je nach Streitwert, höher oder niedriger als die gesetzliche und streitwertbezogenen Vergütungsberechnung nach dem
RVG ausfallen kann.
3. Rechtsschutzversicherung Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, obliegt Ihnen selbst die Klärung, ob die Kosten der Online-Beratung übernommen werden und es obliegt ebenfalls Ihnen selbst, gegebenenfalls die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vorzunehmen. Auskünfte erhalten Sie bei den Sachbearbeitern Ihrer Rechtsschutzversicherung.
4. Vertraulichkeit Als Rechtsanwälte unterliegen wir einer weitreichenden Pflicht zur Verschwiegenheit. Falls in Ihrer Angelegenheit eine juristische Recherche in Fachbibliotheken erforderlich sein sollte, erfolgt dies durch unsere juristischen Mitarbeiter. Mit Ihrer Beauftragung entbinden Sie uns insoweit im für die Recherche erforderlichen Umfang von der Schweigepflicht gegenüber unseren juristischen Mitarbeitern. Bei der unverschlüsselten Kommunikation durch das Internet per e-Mail
kann die Vertraulichkeit des Nachrichteninhalts nicht gewährleistet
werden. Grundsätzlich gehen wir aber davon aus, dass wir Ihre unverschlüsselte Anfrage in gleicher Weise beantworten dürfen und sollen. Wenn Sie
ein Risiko
ausschließen möchten, verlangen Sie bitte ausdrücklich unter Benennung
Ihrer Briefanschrift eine Übermittlung unserer Stellungnahme auf dem Postwege.
5. Haftung, Verjährung Auch bei einer Online-Beratung haften wir selbstverständlich für anwaltliche Pflichtverletzungen in gleicher Weise, wie bei “konventionellen” Anwaltstätigkeiten. Hiervon ausgehend begrenzen wir für jede Online-Beratung die Haftung des bearbeitenden Rechtsanwalts für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Betrag in Höhe von
1.000.000,- EURO, (§
51 a BRAO). Hinweis: Nach
§ 51 b BRAO verjährt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach der Beendigung des Auftrages.
6. Haftungsausschlüsse Bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage legen wir den mitgeteilten Sachverhalt zugrunde. Entstehen Beratungsfehler, die auf lückenhafter oder unzutreffender Sachverhaltsschilderung beruhen, sind wir dafür nicht verantwortlich. Eine Haftung für die angekündigte Bearbeitungszeit wird nicht übernommen, es sei denn, bestimmte Fristen sind ausdrücklich vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden. Für den rechtzeitigen Eingang unserer Stellungnahme können wir allerdings in keinem Fall Haftung übernehmen. Keine Haftung wird ferner für Netzausfälle oder Netzstörungen übernommen, die von unserem Provider oder einem Dritten verursacht werden. Dies gilt auch, wenn wir aufgrund von Wartungsarbeiten an unserem eigenen Netzwerk vorübergehend nicht erreichbar sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse greifen natürlich nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
7. Datenschutz Ihre persönlichen Daten werden nur für Zwecke der Durchführung des Beratungsvertrages erhoben und verarbeitet. Die Dokumente der Kommunikation werden ausgedruckt und für die Dauer von drei Jahren ab Auftragsbeendigung archiviert.
8 . Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem unwirksam geregelten Sinn und Zweck in
zulässiger Weise wirtschaftlichen am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige
Vertragslücken.
Frankfurt a/Main, im
Juli 2004 (Peter Meides) Rechtsanwalt (010704) |