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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht
Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines
Hyperlinks (Verweis zu anderen Webseiten) die
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-so das LG Hamburg- dadurch verhindert werden, dass man
sich ausdrücklich von den Inhalten der gelinkten Seiten distanziert.
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Frankfurt a/Main, im Februar
2000,
Rechtsanwalt Peter Meides.
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