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Gebührenberechnung
AB 01.07.2004
Für die Berechnung der gesetzlichen Gebühren gilt ab 01.07.2004
für Aufträge ab diesem Zeitpunkt das neue
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit dem
Vergütungsverzeichnis (VV).
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit
Vergütungsverzeichnis (VV): Der Gesetzestext von
RVG und VV (Bundesrechtsanwaltskammer).
Gebührenliste bis 500.000 EURO:
Streitwertbezogene, gerichtliche Anwalts- und Gerichtsgebühren ab dem 01.07.2004.
Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) bleibt in
den Fällen weiterhin anzuwenden, in denen der unbedingte Auftrag
zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem 01.07.2004 erteilt
oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt gerichtlich bestellt
oder beigeordnet worden ist.
Gebührenberechnung
vom 01.01.2002 bis 30.06.2004
Gebührenliste bis 500.000 EURO:
Streitwertbezogene Ausrechnung der Anwaltsgebühr für
Auftragserteilungen ab dem 01.01.2002 nach 10/10, 7,5/10, 5/10
und 13/10-tel Gebühr.
Grundlagen der
Anwaltsgebührenberechnung ab 01.01.2002:
Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer, nach zivil-, straf- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.
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