• Vergütungsgrundlage & Berechnung   
Rechtsanwalt Meides - Fachanwalt Arbeitsrecht + Fachanwalt Steuerrecht
  
Gebührenberechnung AB 01.07.2004
  
 
Für die Berechnung der gesetzlichen Gebühren gilt ab 01.07.2004 für Aufträge ab diesem Zeitpunkt das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (VV).
 
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)  mit Vergütungsverzeichnis (VV): Der Gesetzestext von RVG und VV (Bundesrechtsanwaltskammer).
 
Gebührenliste bis 500.000 EURO: Streitwertbezogene, gerichtliche Anwalts- und Gerichtsgebühren ab dem 01.07.2004. 
 
Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) bleibt in den Fällen weiterhin anzuwenden, in denen der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem 01.07.2004 erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt gerichtlich bestellt oder beigeordnet worden ist. 

 

Gebührenberechnung vom 01.01.2002 bis 30.06.2004 

Gebührenliste bis 500.000 EURO: Streitwertbezogene Ausrechnung der Anwaltsgebühr für Auftragserteilungen ab dem 01.01.2002 nach 10/10, 7,5/10, 5/10 und 13/10-tel Gebühr. 

Grundlagen der Anwaltsgebührenberechnung ab 01.01.2002: Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer, nach zivil-, straf- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. 
   

   

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